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Artikel 1 MietRÄndG Änderung des ... - Buzer.de

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehören oder vor Überlassung des Wohnraums an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist." b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „nach Absatz 1" …

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