Gebrauchtmaschinen und Umbau von Maschinen - …
Gebrauchte Maschinen fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie. Allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen: Maschinen, die erstmals in den EWR eingeführt werden, müssen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen, auch wenn sie gebraucht sind. Gebrauchtmaschinen, die bei einem Umbau wesentlich verändert wurden, gelten als neue Maschinen.